Verkauf durch Fachmedien Otto Schmidt

Fachmedien Otto Schmidt KG

ESGZ Ausgabe 06-07/2024 (PDF)

Medium: eBook
ISBN:
Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
Erscheinungstermin: 26.06.2024

sofort verfügbar

„Klimawandel, Menschenrechte und Unternehmensführung – was haben diese drei Themen mit dem Kartellrecht zu tun?“, mögen sich Juristinnen und Juristen fragen, die sich noch nicht mit dem Thema befasst haben. Die Antwort: eine Menge. ESG-Faktoren beeinflussen zunehmend Entscheidungen von Kartellbehörden und Unternehmen. Prof. Dr. Daniel Graewe Nachhaltigkeitserwägungen spielen bei kartellrechtlichen Fragestellungen nämlich eine wichtige Rolle. Investitionen in nachhaltiges Wirtschaften können beträchtlich sein. Unternehmen fragen sich, ob sie diese Investitionen alleine oder in Kooperation mit anderen Unternehmen angehen sollen. Solche Kooperationen können schnell wettbewerbsrelevant werden und damit dem Kartellrecht unterliegen. Diese können Mindeststandards für Produkte, gemeinsame Zertifizierung von Lieferanten oder die Entwicklung nachhaltiger Technologien betreffen. Sie werden von Kartellbehörden geprüft, sind aber nicht per se zulässig. Effizienzen müssen im Verhältnis zu wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen überwiegen. Leitlinien der Europäischen Kommission sind angekündigt, bisher entscheiden die Behörden jedoch im Einzelfall. Unternehmen werden aufgefordert, Kooperationen vorzustellen und abzustimmen. Das deutsche Kartellrecht steht also vor einer Herausforderung: Wie lassen sich traditionelle Wettbewerbsvorgaben mit den Anforderungen der Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung vereinbaren? Die Integration von ESG-Kriterien in die kartellrechtliche Bewertung ist eine Gratwanderung zwischen dem Schutz des Wettbewerbs und der Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken. Und mit der erneuten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird das Bundeskartellamt noch mehr Befugnisse und damit Macht bekommen, in den Markt einzugreifen. Nehmen wir ein Beispiel: Fusionen und Übernahmen, die früher primär unter dem Aspekt der Marktbeherrschung geprüft wurden, werden nun auch auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit hin bewertet. Ein Zusammenschluss, der zu erheblichen Umweltschäden führen könnte, wird strenger geprüft, selbst wenn er aus rein ökonomischer Sicht unproblematisch wäre. Dies zeigt, dass ESG-Faktoren nicht nur als „nice-to-have“, sondern als essenzielle Kriterien betrachtet werden. Kritiker argumentieren, dass die Integration von ESG-Faktoren das Kartellrecht verwässert und die Rechtsunsicherheit erhöht. Wie soll ein Unternehmen planen, wenn es nicht weiß, welche Kriterien in Zukunft entscheidend sein werden? Hier sind die Gerichte gefragt, klare Leitlinien zu entwickeln und die Balance zwischen Wettbewerbsschutz und nachhaltiger Entwicklung zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung fortsetzt. Doch eines ist sicher: ESG-Faktoren haben das Potenzial, das deutsche Kartellrecht nachhaltig zu verändern, wie unser Titelthema ab Seite 28 eindrucksvoll beweist.


Produkteigenschaften


  • Medium: eBook
  • Verlag: Fachmedien Otto Schmidt KG
  • Erscheinungstermin: 26.06.2024
  • Sprache(n): Deutsch
  • Ausgabetyp: PDF
Editorial
ESG aktuell
Rechtsmissbrauch – Keine Entschädigung bei AGG-Hopping

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 56 - 57, ESGZ1463282
Kein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit
Environment & Climate
Das Restwertmodell unter deutschem Sachenrecht
Harald Reitze / Hubert Malik

Für eine klimaneutrale Zukunft und die Erreichung des 1,5°-Ziels im Besonderen ist ein weitreichender Ansatz in der Immobilienbranche erforderlich. Die Idee „zirkulären Bauens“ ist hierfür ein wesentlicher Ansatzpunkt. Interessant ist im Sinne der Nachhaltigkeit insbesondere ein Handel der Baukomponenten während ihrer Bestandszeit, dessen Realisierung unter den Gegebenheiten des deutschen Rechts aber zumindest ad hoc nicht greifbar ist.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 4 - 10, ESGZ1463250
„Digitale Technologien können auch Nachhaltigkeitsrisiken verursachen“
Prof. Dr. Florian Möslein / Prof. Dr. Daniel Graewe

Digitalisierung und Nachhaltigkeit verbindet ein ambivalentes Verhältnis. Auf der einen Seite ermöglichen digitale Innovationen Ressourcenschonung, effizienteres ESG-Management und mehr Geschwindigkeit in der Transformation. Auf der anderen Seite ziehen Datenschutzverstöße, ernergiehungrige Rechenzentren und Haftungsprobleme die ESG-Scores von Unternehmen nach unten. Professor Fabian Möslein von der Universität Marburg beleuchtet im Interview mit ESGZ-Herausgeber Daniel Graewe die Chancen und Herausforderungen, die sich aus der Verbindung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit ergeben, und wie wir Technologie nutzen können, um nachhaltige Lösungen zu fördern.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 11 - 13, ESGZ1463465
Kooperation mit Ermittlungsbehörden zahlt sich aus
Carola Stark / Lisa Paukovic

Mit Bescheid vom 25.04.2024 hat die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Continental AG und weitere Gesellschaften des Konzerns eine Geldbuße wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro verhängt. Dass Continental im Ermittlungsverfahren umfangreich mit den Behörden kooperiert hatte, wurde bei der Bemessung der Geldbuße zugunsten Continental berücksichtigt.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 14 - 15, ESGZ1463255
Governance & Compliance
Im Fokus: ESG und Kartellrecht
Viola C. Didier

Insgesamt wird das Thema Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Kartellrecht immer bedeutender, da Unternehmen und Behörden zunehmend erkennen, dass nachhaltige Geschäftspraktiken nicht nur gesellschaftlich wünschenswert, sondern auch wettbewerbsfördernd sein können.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 26 - 27, ESGZ1463264
Wird Kartellrecht „grüner“? – Ein Update
Jacqueline Unkelbach

Nachhaltigkeitsziele und -kriterien – im weiteren Sinne ESG-Aspekte – stehen weiterhin im Fokus der gesellschaftlichen Debatte und bestimmen das Konsumverhalten von Verbraucher*innen. Deshalb wächst in Unternehmen die Motivation, Nachhaltigkeitsinitiativen teils sogar branchenweit ins Leben zu rufen. Diese können für teilnehmende Unternehmen zugleich einen Wettbewerbsvorteil und für andere Marktteilnehmer Nachteile erzeugen. Damit rückt das Thema auch im Kartellrecht zunehmend in den Mittelpunkt. Auch wenn Initiativen sozial und gesellschaftlich erwünschte ESG-Themen adressieren, können sie als wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter das Kartellverbot fallen. Die Folgen können gravierend sein: Es drohen insbesondere hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 28 - 32, ESGZ1463266
„Das Kartellrecht hat große Relevanz im Hinblick auf Kooperationen im ESG-Bereich“
Dr. Daniel Valdini / Prof. Dr. Daniel Graewe

Die Bedeutung von ESG hat auch bei Olympus global stark zugenommen, angetrieben durch regulatorische Anforderungen und den Marktdruck. Gleichzeitig bleibt das Kartellrecht ein wichtiger Rahmen, um sicherzustellen, dass Wettbewerbsprinzipien gewahrt bleiben. Diese Entwicklung wirft interessante Fragen auf, wie Unternehmen potenzielle Konflikte zwischen wirtschaftlichen Interessen und Nachhaltigkeitszielen bewältigen. Dr. Daniel Valdini, Syndikusrechtsanwalt bei Olympus, zeigt, wie das Unternehmen diese Herausforderung meistert.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 33 - 35, ESGZ1463268
Wettbewerb und Nachhaltigkeit
Prof. Dr. Justus Haucap / Prof. Dr. Rupprecht Podszun / Dr. Anja Rösner / Dr. Tristan Rohner / Philipp Offergeld

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erwägt, das Kartellrecht mit Blick auf Nachhaltigkeitsziele zu transformieren. Die Autorin und die Autoren dieses Beitrags haben zur Vorbereitung eine Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Prof. Dr. Rüdiger Hahn und Alexandra May erstellt. Der Beitrag präsentiert wesentliche Erkenntnisse und konkrete Reformoptionen.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 36 - 42, ESGZ1463271
„Kartellbehörden zeigen derzeit großes Interesse an ‚grünen Kartellen‘. Das Risiko aufzufliegen, ist daher hoch.“
Dr. Johannes Hertfelder / Viola C. Didier

Unternehmen stehen bei ihrer Nachhaltigkeitstransformation vor der Herausforderung, keine Verstöße gegen das Kartellrecht zu begehen. Kartellrechtsexperte Dr. Johannes Hertfelder zeigt die komplexen Grenzen und Risiken auf, die dabei entstehen, und gibt Tipps, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele kartellrechtskonform erreichen.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 44 - 46, ESGZ1463273
Social & Human Rights
Catch me if you can
Dr. Małgorzata Anna Hartwig

Von Anreizstrukturen bis hin zu Sanktionsmechanismen können Vertragsklauseln als Instrumente zur Verhaltenssteuerung dienen und damit die Einhaltung der einschlägigen Lieferkettengesetze stärken. Da die theoretische Vision jedoch oft von der Geschäftsrealität abweicht, sollten die Klauseln einem Realitätscheck unterzogen werden, um ihre praktische Wirksamkeit zu überprüfen und unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 16 - 19, ESGZ1463257
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund unterschiedlicher Vergütung
RA Dr. Justus Frank

Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Die besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung geringfügig Beschäftigter stellt jedoch keinen solchen sachlichen Grund für eine geringere Vergütung von Teilzeitbeschäftigten dar.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 20 - 21, ESGZ1463259
New Work: Lösungen für Zoom Fatigue
Dr. Noah Bani-Harouni / Nils Möller / Prof. Dr. Diane Robers

Die Zunahme virtueller Meetings hat eine neue Herausforderung für Unternehmen hervorgebracht: die Zoom Fatigue. Die durch Videokonferenzen entstehende Erschöpfung und Überlastung von Mitarbeitern wirkt sich negativ auf deren Produktivität und Zufriedenheit aus. Die Bekämpfung der Zoom Fatigue erfordert gezielte Maßnahmen, um Effizienz und Wohlbefinden zu gewährleisten.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 22 - 25, ESGZ1463261
Sustainable Finance
ESG im Risikomanagement einer Bank
Adrian Neumann / Adrian Schwantes

Klima- und Umweltrisiken sind mehr und mehr auch in unserem Alltag spürbar. Wir alle erleben auch bei uns eine Häufung extremer Wetterereignisse und regelmäßiger Hitzewellen. Im Bereich der Klima- und Umweltrisiken unterscheidet man zwischen zwei Arten von Risiken: physische Risiken und transitorische Risiken.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 47 - 49, ESGZ1463276
Erstes Urteil zu Greenwashing im Finanzsektor
Carola Stark

Am 28. März 2024 entschied der Federal Court of Australia, dass die australische Tochtergesellschaft des US-Finanzdienstleistungskonzerns Vanguard Group durch irreführende Erklärungen zu ESG-bezogenen Ausschlusskriterien eines Vanguard-Indexfonds gegen australische Finanzvorschriften verstoßen habe. Als erstes Greenwashing-Urteil in der australischen Finanzindustrie schafft dies einen Präzedenzfall für zukünftige regulatorische Maßnahmen.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 50 - 51, ESGZ1463278
Private Investitionen in erneuerbare Energien in Afrika
Dr. Markus Perkams / Dr. Boris Scholtka

Afrika ist seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ein Wachstumsmarkt für erneuerbare Energien. Doch großen Chancen stehen große Herausforderungen gegenüber. Investitionen müssen etwa gegen politische Risiken abgesichert werden, wie z.B. willkürliche Eingriffe oder Enteignungen. Der Beitrag bietet einen Überblick über gängige Instrumente und weitere Möglichkeiten, den Investitionsschutz nachhaltig zu gestalten.

ESGZ vom 26.6.2024, Heft 06-07, Seite 52 - 55, ESGZ1463280