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Thomsen

Einnahme-Überschussrechnung 2014/2015 - inkl. Arbeitshilfen online

Für Freiberufler und Selbstständige

Medium: Buch
ISBN: 978-3-648-06318-7
Verlag: Haufe
Erscheinungstermin: 20.04.2015
Lieferfrist: bis zu 10 Tage
In jedem Jahr müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und so die EÜR für die Steuererklärung neu erstellen. Das Buch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie es geht. Mit der korrekten EÜR sparen Sie Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Inhalte:

- Grundregeln der EÜR.
- Umsatzsteuer leicht gemacht.
- Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben rechtssicher ansetzen.
- Belege erfassen, buchen und in die richtigen Felder der Anlage EÜR eintragen.
- Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
- Neu in der 11. Auflage: Privatnutzung KFZ/Fahrrad, Reisekosten, Arbeitszimmer, umsatzsteuerliche Änderungen 2015, Sachzuwendungen Arbeitnehmer.

Mit Arbeitshilfen online:

- Formulare: EÜR 2014, Umsatzsteuererklärung 2014, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung 2015.
- Tabellen: Vorsteuerpauschalierung, Auslandsreisekosten, AfA-Tabelle.
- Übersichten, Arbeitshilfen und Rechner.

Produkteigenschaften


  • Artikelnummer: 9783648063187
  • Medium: Buch
  • ISBN: 978-3-648-06318-7
  • Verlag: Haufe
  • Erscheinungstermin: 20.04.2015
  • Sprache(n): Deutsch
  • Auflage: 11. Auflage 2015
  • Serie: Haufe Fachbuch
  • Produktform: Buch
  • Seiten: 280
  • Ausgabetyp: Kein, Unbekannt

Autoren/Hrsg.

Autoren

Thomsen, Iris

Iris Thomsen ist Betriebswirtin mit jahrelanger Erfahrung in Steuerberaterkanzleien und Industriebetrieben. Seit mehreren Jahren ist sie Referentin für Buchführung und Steuerrecht sowie Fachautorin zahlreicher Publikationen der Haufe Mediengruppe.

Anleitung zum Buch

Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung
- Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen?
- Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung?
- Was ist bei den Betriebseinnahmen zu beachten?
- Was ist bei den Betriebsausgaben zu beachten?
- Gewinnsteuerungsmöglichkeiten
- Was gilt für die freiberufliche Tätigkeit?
- Was gilt für gemeinnützige Vereine?
- Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Gewinnermittlungsart?

Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Umsatzsteuerpflicht ja oder nein?
- Welchen Steuersatz müssen Sie berechnen?

Umsatzsteuer und Vorsteuer mit dem Finanzamt abrechnen
- Umsatzsteuer abführen beim Verkauf
- Vorsteuer abziehen beim Einkauf
- Wie oft im Jahr müssen Sie mit dem Finanzamt abrechnen?
- Mögliche Fristverlängerungen

Belege sortieren bei der Einnahme-Überschussrechnung
- Welcher Beleg wurde wie gezahlt?
- Wie sind die Barbelege vorzubereiten?
- Bankbelege sortieren
- Belege, die jetzt noch übrig sind

Die Einnahme-Überschussrechnung mit einem Buchführungsprogramm
- Wie arbeiten Buchführungsprogramme?
- Belegerfassung mit zwei Kontonummern
- Die richtige Reihenfolge der Kontonummern
- Ihre Berichte sind immer abrufbereit

Betriebseinnahmen richtig erfassen
- Einnahmen von A-Z
- Erträge, Kundenrechnungen
- Verkauf Anlagevermögen
- Privatnutzung Kfz
- Private Warenentnahme
- Privatnutzung Telefon
- Vereinnahmte Umsatzsteuer
- Steuererstattungen
- Sonstige Betriebseinnahmen
- Betriebseinnahmen abgrenzen

Betriebsausgaben richtig erfassen
- Ausgaben von A-Z
- Betriebsausgabenpauschalen
- Waren-/Materialeinkauf, Fremdleistungen
- Anlagevermögen - Anschaffung und Abschreibung
- Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag und sonstige Rücklagen
- Kosten aus dem Privatbereich für Ihr Unternehmen
- Begrenzte Betriebsausgaben
- Gezahlte Vorsteuer, nicht abziehbare Vorsteuer
- Sonstige Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben abgrenzen

Umsatzsteuer abführen - Unterliegen Sie der Soll- oder Istversteuerung?
- Bargeschäfte, Anzahlungen, Schlussrechnungen
- Die Sollversteuerung und die Istversteuerung
- Wer kann die Istversteuerung in Anspruch nehmen?
- Einnahme-Überschussrechnung und die Umsatzsteuer

Der Vorsteuerabzug und die einwandfreie Eingangsrechnung
- Der Vorsteuerabzug und die Voraussetzungen
- Einnahme-Überschussrechnung und der Vorsteuerabzug
- Die einwandfreie Eingangsrechnung
- Fehlerhafte Rechnungen korrigieren
- Pauschale Vorsteuer für bestimmte Berufsgruppen

Übersicht: Betriebseinnahmen- und -ausgaben erfassen

Stichwortverzeichnis

Sicher sind Ihnen die Begriffe Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer schon begegnet. Hier wird nicht Ihr Verdienst besteuert, sondern der Verkauf von Waren und Dienstleistungen (sofern diese nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind). Verkaufen Sie Ihrem Kunden Waren, müssen Sie ihm zusätzlich zum Warenwert die Mehrwertsteuer (MwSt.) in Rechnung stellen.

Im Geschäftsleben spricht man von Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer. Wenn Sie sich allerdings mit dem Finanzbeamten oder Ihrem Steuerberater unterhalten, wird Ihnen auffallen, dass beide nur die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer verwenden.

Umsatzsteuer (USt): Man spricht von Umsatzsteuer, wenn sie in Rechnung gestellt bzw. eingenommen wird, z. B. beim Verkauf von Waren an Ihre Kunden.

Vorsteuer: Davon ist die Rede, wenn Sie selbst Umsatzsteuer bezahlt haben, z. B. beim Einkauf von Waren.

BEISPIEL
Gehen Sie tanken, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Tankwart Umsatzsteuer. Für Sie stellt diese Mehrwertsteuer Vorsteuer dar.

Was verlangt das Finanzamt von Unternehmen?

Sind Ihre Umsätze umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie Ihren Kunden zusätzlich zum Warenwert Umsatzsteuer berechnen. Der Kunde schuldet Ihnen also den vollen Rechnungsbetrag in Höhe von 1.190 Euro. Doch von diesem Betrag gehören 190 Euro, nämlich die enthaltene Umsatzsteuer, dem Finanzamt. Deshalb müssen Sie diese später dahin weiterleiten.

Berechnen Sie Ihren Kunden in der Regel Umsatzsteuer, erhalten Sie beim Einkauf die enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Das heißt auch, Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn Sie Waren einkaufen, zahlen Sie den vollen Rechnungsbetrag inkl. Vorsteuer an Ihren Lieferanten. Später erhalten Sie die Vorsteuer aus der Rechnung von 190 Euro vom Finanzamt wieder zurück. Ja, das Unternehmen ist Geldeintreiber für den Staat.